–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen
–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
Inhaltsverzeichnis
––––––––––––––––––
1. Geltungsbereich
2. Vertragsschluss
3. Widerrufsrecht für Verbraucher
4. Mietobjekt
5. An- und Abreisezeiten, Schlüsselübergabe
6. Miete und Zahlungsbedingungen
7. Gebrauch des Mietobjekts, Gebrauchsüberlassung an Dritte
8. Obliegenheiten des Mieters
9. Änderungen am Mietobjekt
10. Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln
11. Vertragliches Rücktrittsrecht
12. Haftung
13. Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
14. Räumung des Mietobjekts
15. Anwendbares Recht
16. Alternative Streitbeilegung
1) Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") des Ingo Mario Bührmann
(nachfolgend "Vermieter"), gelten für alle Mietverträge, die ein Verbraucher oder
Unternehmer (nachfolgend „Mieter“) mit dem Vermieter hinsichtlich der auf der Website des
Vermieters dargestellten Mietobjekte abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen
Bedingungen des Mieters widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu
Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine
natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei
Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt.
2) Vertragsschluss
2.1 Die auf der Website des Vermieters beschriebenen Mietobjekte stellen keine verbindlichen
Angebote seitens des Vermieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen
Angebots auf Abschluss eines Mietvertrages durch den Mieter.
2.2 Der Mieter kann das Angebot über das in die Website des Vermieters integrierte Online-
Buchungsformular abgeben. Dabei gibt der Mieter durch Klicken des den Buchungsvorgang
abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf das
ausgewählte Mietobjekt ab. Ferner kann der Mieter das Angebot auch telefonisch oder per E-
Mail gegenüber dem Verkäufer abgeben.
2.3 Der Vermieter kann das Angebot des Mieters innerhalb von fünf Tagen annehmen,
- indem er dem Mieter eine schriftliche Buchungsbestätigung oder eine Buchungsbestätigung
in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der
Buchungsbestätigung beim Mieter maßgeblich ist, oder
- indem er den Mieter nach dessen Buchung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt
zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme
des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Mieter zu laufen
und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.
Nimmt der Vermieter das Angebot des Mieters innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt
dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Mieter nicht mehr an seine
Willenserklärung gebunden ist.
2.4 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Buchungsformular des Vermieters wird
der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Vermieter gespeichert und dem Mieter nach
Absendung von dessen Vertragserklärung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief)
übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den
Vermieter erfolgt nicht.
2.5 Vor verbindlicher Buchung über das Online-Buchungsformular des Vermieters kann der
Mieter seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren.
Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Buchung noch einmal in einem
Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und
Mausfunktionen korrigiert werden.
2.6 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
2.7 Die Buchungsabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und
automatisierter Buchungsabwicklung statt. Der Mieter hat sicherzustellen, dass die von ihm
zur Buchungsabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser
Adresse die vom Vermieter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat
der Mieter beim Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Vermieter oder von
diesem mit der Buchungsabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt
werden können.
3) Widerrufsrecht für Verbraucher
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den
Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, wenn der Vertrag für die
Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
4) Mietobjekt
Mietobjekt ist die aus der jeweiligen Objektbeschreibung auf der Website des Vermieters
ersichtliche Ferienwohnung bzw. das aus der jeweiligen Objektbeschreibung auf der Website
des Vermieters ersichtliche Ferienhaus mit den dort näher bezeichneten Räumlichkeiten und
Einrichtungsgegenständen in der dort näher beschriebenen Lage.
5) An- und Abreisezeiten, Schlüsselübergabe
5.1 An- und Abreisezeiten sind aus der jeweiligen Objektbeschreibung auf der Website des
Vermieters ersichtlich. Abweichende An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter, bei
frühzeitiger Anreise oder verspäteter Abreise gegebenenfalls gegen Zuzahlung, individuell
vereinbart werden.
5.2 Der Schlüssel zum Mietobjekt wird dem Mieter bei der Anreise vom Vermieter oder einem
von diesem hierzu bevollmächtigten Dritten an dem mit dem Vermieter zuvor vereinbarten
Ort übergeben.
6) Miete und Zahlungsbedingungen
6.1 Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung des Mietobjekts sowie für dessen
Instandhaltung und Instandsetzung.
6.2 Nebenkosten für Wasser, Strom, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht gesondert berechnet.
6.3 Auf Wunsch des Mieters vorgenommene Anpassungen und/oder Änderungen des
Mietobjekts sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht zur Instandhaltung bzw.
Instandsetzung des Mietobjekts, bzw. zur Sicherung des vertragsmäßigen Gebrauchs
erforderlich sind.
6.4 Die Miete ist für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus zu zahlen, sofern nichts anderes
vereinbart ist.
6.5 Für die Zahlung der Miete kann der Mieter zwischen unterschiedlichen Zahlungsarten
wählen, die auf der Website des Vermieters angegeben werden.
7) Gebrauch des Mietobjekts, Gebrauchsüberlassung an Dritte
7.1 Die Überlassung des Mietobjekts erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Mieter
und die von ihm bei Abschluss des Mietvertrages namentlich genannten Mitbewohner. Das
Mietobjekt darf nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken verwendet werden.
7.2 Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch an dem
Mietobjekt einem Dritten zu überlassen, insbesondere dieses an einen Dritten zu vermieten.
8) Obliegenheiten des Mieters
8.1 Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er
wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters im Rahmen des ihm
Zumutbaren befolgen. Einrichtungsgegenstände dürfen nicht entfernt, verändert oder
unbrauchbar gemacht werden.
8.2 Der Mieter hat den Schlüssel zum Mietobjekt sorgfältig zu verwahren und nach
Beendigung des Mietverhältnisses an den Vermieter oder einen von diesem hierzu
bevollmächtigten Dritten herauszugeben. Bei Verlust des Schlüssels hat der Mieter den
Vermieter unverzüglich hierüber zu informieren und nach bestem Wissen an einer Aufklärung
des Sachverhalts mitzuwirken.
9) Änderungen am Mietobjekt
9.1 Der Vermieter ist berechtigt, Änderungen am Mietobjekt vorzunehmen, sofern diese der
Erhaltung dienen. Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie
für den Mieter zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße Gebrauch des Mietobjekts
nicht beeinträchtigt wird. Der Vermieter hat den Mieter über entsprechende Maßnahmen
rechtzeitig im Voraus in Kenntnis zu setzen. Entstehen dem Mieter aufgrund dieser
Maßnahmen Aufwendungen, so sind diese vom Vermieter zu ersetzen.
9.2 Änderungen und Anbauten am Mietobjekt durch den Mieter bedürfen der vorherigen
Zustimmung des Vermieters. Bei Rückgabe des Mietobjekts stellt der Mieter auf Verlangen des
Vermieters den ursprünglichen Zustand wieder her.
10) Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln
10.1 Der Vermieter ist verpflichtet, das Mietobjekt für die Dauer der Mietzeit in einem zum
vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu erforderlichen
Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Die entsprechenden
Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von Mängeln,
Störungen oder Schäden durchgeführt. Dem Vermieter ist der hierzu erforderliche Zugang
zum Mietobjekt zu gewähren.
10.2 Der Mieter hat dem Vermieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich
anzuzeigen.
10.3 Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur des
Mietobjekts. Hierzu ist dem Vermieter ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit
Zustimmung des Mieters kann der Vermieter einzelne Komponenten des Mietobjekts zum
Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Mieter wird seine Zustimmung hierzu nicht
unbillig verweigern.
10.4 Eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung
des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Vermieter ausreichende
Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem
Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie
vom Vermieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete
Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine
Unzumutbarkeit für den Mieter gegeben ist.
10.5 Die Rechte des Mieters wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne
Zustimmung des Vermieters Änderungen am Mietobjekt vornimmt oder vornehmen lässt, es
sei denn, der Mieter weist nach, dass die Änderungen keine für den Vermieter unzumutbaren
Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Mieters wegen
Mängeln bleiben unberührt, sofern der Mieter zur Vornahme von Änderungen, insbesondere
im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist,
und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
11) Vertragliches Rücktrittsrecht
11.1 Vor Mietbeginn kann der Mieter jederzeit durch eine in Textform gegenüber dem
Vermieter abzugebende Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Übt der Mieter sein
Rücktrittsrecht aus, ist er verpflichtet, pauschal folgende Entschädigungen an den Vermieter
zu zahlen:
- bei Rücktritt bis zum 30.Tag vor Mietbeginn 20 % der Gesamtmiete,
- 29.-22.Tag vor Mietbeginn 25 % der Gesamtmiete,
- 21.-15.Tag vor Mietbeginn 40 % der Gesamtmiete,
- 14.-7.Tag vor Mietbeginn 50 % der Gesamtmiete,
- ab dem 6.Tag vor Mietbeginn 65 % der Gesamtmiete,
- am Tag vor Mietbeginn 80 % der Gesamtmiete.
11.2 Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim
Vermieter.
11.3 Dem Mieter wird jedoch der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung sei
überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale.
12) Haftung
12.1 Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Abs. 1 BGB wegen
Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist
ausgeschlossen.
12.2 Im Übrigen haftet der Vermieter dem Mieter aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen
und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie
folgt:
12.2.1 Der Vermieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
- aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.2.2 Verletzt der Vermieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender
Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der
Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
12.2.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.
12.2.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des
Vermieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
13) Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
13.1 Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen und endet automatisch mit Ablauf der
vereinbarten Mietdauer. Die Mietdauer wird dem Mieter auf der Website des Vermieters
mitgeteilt.
13.2 Die Miete beginnt mit Überlassung der Mietsache an den Mieter.
13.3 Das Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs sowie das Recht jeder Partei zur
außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
13.4 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).
14) Räumung des Mietobjekts
14.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter das Mietobjekt in
ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen. Persönliche Gegenstände des Mieters sind zu
entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber
und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.
14.2 Der Mieter hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden
oder Mängeln am Mietobjekt und/oder dessen Inventar zu ersetzen.
14.3 Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter
für jeden Tag der Überschreitung einen dem vereinbarten Mietzins entsprechenden Betrag zu
bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens behält sich der
Vermieter ausdrücklich vor.
15) Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte
Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher
seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
16) Alternative Streitbeilegung
Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Euer Spezialist für
Angelreisen - Familienurlaub - Abenteuer